Vertrag zum Kreativangebot Kindergeburtstag mit Programm

Dieter-Kaltenbach-Stiftung

Fachbereich Verwaltung

www.kaltenbach-stiftung.de


Vertrag zum Kreativangebot im Rahmen eines Kindergeburtstages

 

Zwischen der                             

Dieter-Kaltenbach-Stiftung

Konrad-Adenauer-Straße 22

79540 Lörrach


und


dem Auftraggeber aus dem Onlineshop

„Kindergeburtstag“ (https://ticket.kaltenbach-stiftung.de/Kigeb)


wird folgende Vereinbarung über die Nutzung der Räume/des Raumes in der

Dieter-Kaltenbach-Stiftung geschlossen:


Titel der Veranstaltung:

 

Kreativangebot:

Kindergeburtstag mit Programm, Dauer ca. 2,5 Stunden

Preise:

Siehe Onlineshop

Es können weitere Materialkosten in Höhe von circa € 5/pro Kind beim Filzen, Kerzenziehen, Zirkus und bei der Holzwerkstatt anfallen. Der Preis im Onlineshop erhöht sich bei 8 Kindern sodann um insgesamt 40 €. Diese Zusatzkosten können aber im Einzelfall variieren und sind mit der Angebotsleitung individuell modellierbar und in bar bei der durchführenden Person abzugeben.


2.                 Reinigung und Ordnung

Tische und Stühle werden gemäß Raumplan an ihren Platz versorgt.

Bei grober Verschmutzung durch Essensreste oder sonstiges, fallen weitere Reinigungskosten an.

Der anfallende Müll ist in selbst mitgebrachten Säcken wieder mitzunehmen.

3.                 Rücktritt

Bei Rücktritt vom Überlassungsvertrag des Auftraggebers innerhalb von 7 Tagen vor der Nutzung werden 30% des Entgeltes als Mietausfall berechnet.

Die Dieter-Kaltenbach-Stiftung behält sich ausdrücklich vor, jederzeit einseitig vom Überlassungsvertrag zurückzutreten, sofern durch die Nutzung des Mieters die Dieter-Kaltenbach-Stiftung wirtschaftlich oder in deren Ruf geschädigt werden könnte. Dies liegt ausschließlich im Ermessen der Dieter-Kaltenbach-Stiftung.

4.                 Haftung

Die Mietsache ist schonend zu behandeln. Der Auftraggeber ist für alle Schäden in vollem Umfang ersatzpflichtig, die bei der Vorbereitung, bei der Veranstaltung und bei den Aufräumarbeiten durch Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit des Mieters, der Besucher, der Veranstalter oder dessen Beauftragte entstanden sind. Das Gleiche gilt für abhanden gekommene Gegenstände. Beschädigtes Material wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet. Wir gehen davon aus, dass eine private Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

5.                 Ruhezeiten und Beachtung gesetzlicher Vorschriften

Der Auftraggeber trägt in der Benutzungszeit die Verantwortung für die Einhaltung der polizeilichen Vorschriften, so auch z.B. die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Es ist darauf zu achten, dass die benachbarten Anwohner in ihrem Ruhebedürfnis nicht bzw. nicht über das normale Maß hinaus gestört werden. Auf eine evtl. Anzeigepflicht gegenüber der GEMA wird hingewiesen. Die Dieter-Kaltenbach-Stiftung übernimmt hier keinerlei Verpflichtungen.

6.                 Hausmeistertätigkeiten

Der Vermieter nimmt sein Hausrecht u.a. durch den Hausmeister wahr. Dessen Anweisungen ist zu entsprechen. Die Kosten der Einweisung und der Abnahme sind im Mietpreis enthalten. Sonderwünsche an den Hausmeister (z.B. Aufstellen von Tischen) müssen direkt mit der Kaltenbach-Stiftung vereinbart werden. Ggf. werden anfallende Kosten in Rechnung gestellt.

7.                 Hausordnung

Die beigefügte Hausordnung ist Bestandteil der Vereinbarung und wird mit der des Überlassungsvertrags ausdrücklich anerkannt.

Falls die Räume für eine Veranstaltung gemietet werden verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Vermieter entsprechendes Informationsmaterial zuzusenden.

Mit dem Auftrag werden die Mietpreise und Vereinbarungen für die gewünschten Räume und Gegenstände ausdrücklich anerkannt und ich bestätige, den Inhalt dieses Vertrages sowie die Hausordnung gelesen und verstanden zu haben.

8.                 Schluss Bestätigungen 

Ich miete die Räumlichkeit(en) als Privatperson an. Die Veranstaltung dient ausschließlich privaten Zielen und Zwecken.

(Im Falle einer Organisationsbuchung: Den Namen  und Anschrift der Organisation bitte per E-Mail an ticket@kaltenbach-stiftung senden.

Ich versichere ferner mit meiner Bestellung, dass die Organisation nicht verfassungsfeindlich arbeitet, bzw. als verfassungsfeindlich eingestuft wird und ich als Auftraggeber versichere, dass ich oder die Organisation nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwende, lehre oder in sonstiger Weise verbreite.

Ich bestätige mit meiner Bestellung auch , dass es sich bei der Veranstaltung in den Räumen der Dieter-Kaltenbach-Stiftung nicht um eine politische oder religiöse Veranstaltung handelt.)

Hiermit bescheinige ich des Weiteren, dass eine private Haftpflichtversicherung besteht, welche auch sämtliche Risiken im Schadensfall abdeckt.

                                        

Hausordnung der Dieter-Kaltenbach-Stiftung


Die Hausordnung dient der Ordnung und Sicherheit und ist für alle Mitarbeitenden, Mietenden, ihre Gäste und Nutzer*innen (im weiteren Nutzer*innen genannt) verbindlich.

Die Nutzer*innen sind verpflichtet sich an die Hausordnung zu halten, sowie ihre Gäste auf die Ordnung hinzuweisen und sie durchzusetzen.

Die Hausordnung wird zur Einsicht für alle Nutzer*innen im Pavillon, Nord- Mittel- und Südbau ausgehängt.

Die Dieter-Kaltenbach-Stiftung erwartet, dass alle Räume und ihre Einrichtungen mit Wertschätzung, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft genutzt und pfleglich behandelt werden.

Die Nutzer*innen verpflichten sich, rücksichtsvoll miteinander umzugehen.

Ruhestörender Lärm muss vermieden werden, vordergründig laute Musik. Ab 22 Uhr sind die Fenster zu schließen.

 

 

Parkplätze


Den Nutzer*innen und ihren Gästen stehen Parkflächen auf den Parkplätzen außerhalb des Geländes zur Verfügung. Auf dem Gelände selbst ist Ein- und Ausladen gestattet, jedoch ist Parken untersagt.


Rauchen


Rauchen ist in den Gebäuden und auf dem gesamten Gelände streng untersagt.

Nördlich des Pavillons ist eine Raucherecke mit Aschenbecher eingerichtet.

 

Gemeinschaftlich genutzte Räume

 

Folgende gemeinschaftlichen Einrichtungen können genutzt werden:

die sanitären Anlagen, Flure und Treppen, nach Vereinbarung die Küchen und der Pavillon.

 

Nutzung der Räume

 

-       Tische und Stühle dürfen individuell angeordnet werden

-      Technik darf installiert werden

 


Nach der Nutzung der Räume ist folgendes zu beachten:

 

-       Tische und Stühle gemäß Plan oder Vereinbarung in den Räumen aufstellen

-       Tische feucht abzuwischen

-       Boden so verlassen, wie angetroffen (besenrein oder gewischt)

-       Waschbecken säubern

-       Heizung am Abend auf „1“

-       Fenster schließen

-       Lichter löschen

-      Türen abschließen


Nutzung der Küchen

 

-       Geschirr und Einrichtungsgegenstände pfleglich behandeln

-       Benutzung der Geräte (Kaffeemaschine etc.) gemäß ausgehängter Anleitung

Kaffee, Tee, Milch, Zucker selbst mitbringen

-       Geschirrspülmaschine nur nach Vereinbarung und Anleitung benutzen.

-       Mitgebrachte Lebensmittel wieder mitnehmen

-       Geschirr und Besteck gereinigt und trocken in den Schränken verräumen

-       Defekte oder zerstörte Gegenstände und Einrichtungen müssen in

der Verwaltung gemeldet werden.

-       Waschbecken und Anrichte mit feuchtem Tuch abwischen

-       Boden wie vorgefunden reinigen (besenrein oder gewischt)


Nutzung des Pavillon

 

-       Zur Deckung der Raum- und Materialkosten des Pavillon dient 1 € pro Tasse Kaffee, Tee, Riegel, und 2 € pro Getränkeflasche,

die in die bereitgestellte Kasse zu entrichten sind

-      Mitgebrachte Lebensmittel dürfen verzehrt werden

-      Gebrauchtes Geschirr in die Spülmaschine verräumen

-      Tische mit feuchtem Tuch abwischen

-      Boden wie angetroffen reinigen (besenrein oder gewischt)

-      Müll in selbst mitgebrachten Müllsäcken entsorgen und wieder mitnehmen


Beim Verlassen der Gebäude

 

-      ALLE ELEKTRISCHEN GERÄTE SIND AUSZUSCHALTEN

-      Fenster sorgfältig schließen

-      Lichter löschen

-      Heizkörper auf „1“ stellen

-      Türen und Tore schließen


Sicherheit


Die Notfallnummern sind im Flurbereich veröffentlicht.

Beim Ausbrechen eines Feuers ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren.

In den Gebäuden befinden sich ausreichend Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kästen.

Die Flure und Treppenhäuser müssen als Fluchtwege freigehalten werden.

Die Gebäude verfügen über einen Fluchtplan, dieser ist vorab zu lesen


Haftungsbegrenzung der Dieter-Kaltenbach-Stiftung

 

Leider kann zurzeit das Gebiet „Holzhausen“ und unser Außenbereich nicht genutzt werden, da wir seit Mai 2023 eine Kita im Südbau der Kaltenbach-Stiftung beherbergen. Mit dem Betrieb einer Kita sind erhöhte Anforderungen an den Außenbereich und die Räume verbunden. Wir haben uns bisher sehr darüber gefreut Familien die Möglichkeit zu bieten unsere Räume und das Außengelände zur Verfügung zu stellen; damit konnten auch Menschen die Kaltenbach-Stiftung kennenlernen, die uns bisher nicht kannten. Es tut uns leid, dass dies zurzeit nicht mehr möglich ist. Wir arbeiten aber an einem Konzept um dies alles in Zukunft wieder zu ermöglichen.

Ferner: für höhere Gewalt und Zufall, sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Stiftung nicht.

Eine Haftung der Dieter-Kaltenbach-Stiftung für eingebrachte Sachen ist ausgeschlossen.

Die Nutzer haften für jeden durch sie entstandenen Schaden.


Wünsche, Mängelhinweise und konstruktive Unterstützung sind willkommen.


Wir freuen uns, wenn unsere Räume zur Begegnung und Austausch, für künstlerisches und handwerkliches Schaffen genutzt werden.

 

Lageplan: