Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Offene Ferienprogramm
der Dieter-Kaltenbach-Stiftung, Stand: Februar 2023
1) Leistungen, Aufgaben und gesetzlicher Auftrag
- Unser pädagogisches Leitbild, unsere Leistungen und Angebote sind in unserer Ferienkonzeption festgehalten.
2) Zielgruppe, tägliche Öffnungszeiten und Aufsicht
- Das Offene Ferienprogramm steht Kindern von der 1. bis zur 8. Klasse im Alter von 6 bis 14 Jahren offen.
- Die Frühbetreuung beginnt um 7.30 Uhr, die Spätbetreuungen um 9.30 Uhr, die Betreuung endet um 16.30 Uhr.
- Am letzten Ferientag endet die Betreuungszeit um 15.30 Uhr.
- Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes im Offenen Ferienprogramm durch die Betreuungskräfte und endet mit dem Verlassen des Geländes.
- Während der Öffnungszeiten des Offenen Ferienprogramms ist grundsätzlich das Betreuungsteam für die Kinder verantwortlich. Diese Verantwortung kann zeitweise auf andere Personen wie Werkstatt- oder Kursleiter übertragen werden.
- Darf ein Kind das Gelände während der Öffnungszeiten unbeaufsichtigt verlassen, so ist dies von den Eltern schriftlich beim Ticketkauf oder mündlich bei der Anmeldung mitzuteilen.
- Bleibt ein Kind vom Programm fern, ist das Kind am Morgen telefonisch abzumelden.
- Die Eltern stellen sicher, dass sie telefonisch erreichbar sind, während sich das Kind im offenen Ferienprogramm aufhält.
3) Elternarbeit
- Die Eltern melden Ihr Kind vorab über das online- System an.Hierbei geben die Eltern des weiteren an, ob es Besonderheiten bei dem Kind gibt zum Beispiel vegetarische Ernährung, Unverträglichkeiten/Allergien, Behandlungshinweise bezüglich des Verhaltens usw.
- Den Eltern ist bekannt, dass sich auf dem Gelände Tiere wie Esel, Hasen, Hühner und Wildtiere befinden.
- Gespräche oder Informationsaustausch mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten über das Kind erfolgen in Form von Gesprächen während der Bring- und Abholzeiten.
4) Schließtage, außerordentliche Schließung und Ferien
- Das Offene Ferienprogramm bietet in allen Ferien (BW), außer in den Weihnachtsferien, eine Betreuung an.
- Alle Hortkinder der DKS können an diesem Angebot mit Erwerb eines Horttickets, das die Essenspauschale umfasst, teilnehmen.
5) Aufnahme und Aufnahmevoraussetzung
- Die Aufnahme erfolgt über das Online System, in welchem immer wieder verfügbare Tickets freigeschaltet werden.
- Jedes Kind kann in der „Warteliste“ für einen Betreuungsplatz im Ferienprogramm aufgenommen werden.
- Jedes Kind muss alle relevanten Regelungen zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder Gemeinschaftseinrichtung erfüllen.
- Die Eltern verpflichten sich, die zur Betreuung des Kindes notwendigen Informationen an die Betreuungskräfte und Fachbereichsleitung Ferienprogramm schriftlich weiterzugeben.
- Die verfügbaren Plätze werden nach definiertem Schlüssel vergeben.
6) Vertragsdauer und Kündigung
- Der Betreuungsvertrag (Ticket) wird auf die aktuell gebuchte Ferienwoche*n geschlossen.
- Er endet automatisch mit dem Ende der jeweilig gebuchte*n Woche*n.
7) Stornierung
- Sie können jederzeit den Rücktritt von der Teilnahme an einer Veranstaltung erklären. Die Rücktrittserklärung muss in Textform erfolgen und kann auch per E-Mail übermittelt werden.
- Erfolgt der Rücktritt bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, fallen Stornokosten in Höhe von 3 Euro an.
- Erfolgt der Rücktritt in weniger als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, sind die vollen Veranstaltungsgebühren zu zahlen.
- Gegebenenfalls besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass Sie eine geeignete Ersatzperson für die Teilnahme an der Veranstaltung benennen und damit eine Vertragsänderung statt eines Rücktritts vorgenommen werden kann. Sprechen Sie uns dazu gerne an.
8) Ausschluss aus dem Ferienprogramm und außerordentliche Kündigung
Das Kind kann von der Betreuung ausgeschlossen werden:
- Bei wiederholter Nichtbeachtung der in diesen AGBs aufgeführten Pflichten der Eltern.
- Bei erheblichen Auffassungsunterschieden zwischen Eltern und Betreuern über das Ferienkonzept oder eine dem Kind angemessene Betreuung.
- Bei erheblicher Behinderung des Gesamtbetriebs auf besondere Weise aufgrund der Entwicklung des Kindes oder der besonderen familiären Situation.
9) Elternbeitrag und Essensgeld
- Kosten für Ausflüge und sonstige Unternehmungen sind im Beitrag in geringem Umfang enthalten. In besonderen Fällen und nur nach vorheriger Zustimmung der Eltern, entstehen weitere Kosten.
- Das Verpflegungsgeld ist im Ticketpreis inbegriffen.
- Eine Betreuung außerhalb der Betreuungszeit wird grundsätzlich nicht gewährleistet. Eine verspätete Abholung von Kindern wird mit einem Betrag i.H.v. 25 Euro pro angefanger Stunde berechnet.
10) Versicherung und Haftung
- Bitte denken Sie daran, dass die Erziehungsberechtigten grundsätzlich für die Haftpflichtversicherung sowie für Kranken- und Unfallversicherung des Kindes verantwortlich sind. Die Kinder sind nicht über den Veranstalter (Dieter-Kaltenbach-Stiftung) versichert.
- Für den Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Verwechslung von Garderobe, Ausstattung und anderer persönlicher Gegenstände eines Kindes wird keine Haftung übernommen.
- Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften die Eltern.
- Eine Haftung seitens Ferienbetreuung besteht nur in vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
- Auf dem Gelände gibt es Tiere wie Esel, Hasen, Hühner sowie Wildtiere (Insekten) diese können kratzen, stechen oder beißen.
- In der Ferienbetreuung wird Roller, Einrad, Kettcar, Inliner etc. gefahren.
- Auf dem Ferien Gelände gibt es mehrere Bäume auf die die Kinder klettern können.
- Bei warmen Temperaturen (Sommerferien) gibt es eine Wasserrutsche, hier kann man sich kleine Schürfwunden und Kratzer holen.
11) Regelung bei Krankheiten
- Unsere Ferienbetreuung möchte eine gute und sichere Betreuung Ihrer Kinder anbieten. Krankheiten sind ein unvermeidlicher und wesentlicher Teil der Entwicklung Ihres Kindes. Jede Erkrankung erfordert eine differenzierte Behandlung des kranken Kindes und die Berücksichtigung der Belange der anderen Kinder im Ferienprogramm sowie den Ferienbetreuer*innen.
- Im Offenen Ferienprogramm gelten deshalb verbindliche „Allgemeine Richtlinien zum Umgang mit Krankheiten“ nebst Anlagen hierzu, die integraler Bestandteil der AGBs sind.
- Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere zur Meldepflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei der Wiederaufnahme des Kindes in der Ferienbetreuung nach Krankheit, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebend. Die Allgemeinen Richtlinien zum Umgang mit Krankheiten tragen den gesetzlichen Anforderungen des IfSG Sorge.
- Über diese Regelungen des IfSG sind die Eltern und sonstige Sorgeberechtigten gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG zu belehren.
12) Datenschutz, Vertraulichkeit und Schweigepflicht
- Die Mitarbeiter*innen des Offenen Ferienprogramms unterliegen der Schweigepflicht.
- Personenbezogene Daten der Familien werden gemäß den Vorschriften des Datenschutzes behandelt.
- Alle achten die allgemeinen Vorschriften zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der anderen Kinder, Eltern, pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeitenden unseres Programms. Dies betrifft insbesondere das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.